Feministische Werkstatt: Gewaltschutz geht uns alle an!

Bericht

Am 28. November 2025 fand passend zum „Orange Day“ (internationaler Aktionstag gegen Gewalt an Frauen*) die feministische Werkstatt „Gewaltschutz geht uns alle an“ in Magdeburg statt. Eingeladen hat die Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt mit der Moderation von Geraldine Mormin. Und ich durfte im Rahmen meines FSJ Politik bei der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen dabei sein. 

Das Bild zeigt die Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Sachen-Anhalt bei ihrem Imput zu Gewalt an Frauen.
Teaser Bild Untertitel
Friederike Ewald, Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V.

„Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und erfordert daher ebenso eine gesamtgesellschaftliche Antwort."

Friederike Ewald, Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V.

Hintergrund dieser feministischen Werkstatt war die Istanbul-Konvention. 

„Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence), auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert und trat am 1. Februar 2018 in Kraft.“

Eine Definition vom Deutschen Institut für Menschenrechte

Die Istanbul-Konvention soll uns als Gesellschaft helfen, Frauen*1 effektiver zu schützen. Denn knapp 70%2 der Opfer häuslicher Gewalt sind weiblich gelesen. Doch nicht alle Frauen* können anhand eines Dokuments geschützt werdenSo elementar Schritte wie die Istanbul-Konvention (2011)3, die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe (1997)4 oder das Wahlrecht für Frauen* (1918)5 auch sind, die Ursache des Problems lösen sie nicht. Denn kann ein Täter durch eine europäische Vereinbarung aufgehalten werden, wenn er auf dem Weg ist, seine Partnerin zu töten? Lässt sich ein Täter von einem Gesetz aufhalten, wenn er seine Frau* vergewaltigt? Ich glaube nicht. Es muss klar werden, dass Frauen* keine Objekte sind und jede Frau* das Recht auf ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben hat. Das war immer so und wird auch immer so bleiben, und doch ist es nicht die Realität.  

„Entscheidend ist […], dass Betroffene selbst gehört und aktiv einbezogen werden. Denn sie kennen die Hürden und ihre Bedarfe am besten.“

Friederike Ewald, Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. 

Meiner Meinung nach baucht es keine Erzählungen, in denen der eine Täter als ein Mann mit Migrationshintergrund beschrieben wird. In denen Gewalt an Frauen* nur im Dunkeln auf der Straße passieren kann. In denen Frauen* die Schuld tragen, wenn diese vor dem Übergriff Alkohol getrunken haben oder gar einen kurzen Rock trugen. 

Das Bild zeigt Mythen sexualisierter Gewalt, die wir in der feministischen Werkstatt erarbeitet haben.
Auf den gelben Zetteln sammelten wir Mythen über sexualisierte Gewalt. Begleitet wurde dieser Workshop-Teil von Wildwasser Magdeburg e.V.

Diese Mythen weichen Grenzen einer Frau* auf. Denn wenn mir oft genug gesagt wird, dass zu Hause, was auch immer passiert, ein sicherer Ort ist, dass der „weiße Mann“ nie übergriffig wird, dass Frauen* sich einfach nicht so freizügig anziehen dürfen, dann schäme ich mich als Opfer. Sehr. Und Scham verhindert Handeln, Handeln auf das die Gesellschaft angewiesen ist, wenn Deutschland für Frauen* ein sicherer Ort werden soll. Diese Narrative lassen Frauen* unglaubwürdig erscheinen, wenn doch manchmal nur ihr Wort die Tatsachen beschreibt. 

„Die Vermittlung von Gleichberechtigung, Respekt und gewaltfreier Konfliktlösung gehört ins Zentrum der Bildungsarbeit.“

Friederike Ewald

Und deswegen ist es so wichtig, dass aufgeklärt wird. Über tatsächlich gefährliche Umgebungen für eine Frau*, über Grenzen und private Zonen des (weiblichen) Körpers, über belegte Täter*innen-Motive und über Schutzmöglichkeiten. 2024 wurden 187.128 Frauen*6 Opfer häuslicher Gewalt. Das sind knapp 512 Frauen* am Tag. Jeden Tag, das ganze Jahr. Wie hoch die Dunkelziffer ist, können wir nur erahnen. Wir Frauen* wollen ernst genommen werden, wollen gehört werden, wollen geschützt werden. Wir wollen Männern nichts vorwerfen, was sie nicht getan haben oder sie aus unserem Leben ausschließen. Wir wollen gleichberechtigt in Deutschland und auf der ganzen Welt leben können. 

„Die Istanbul-Konvention weist uns dafür den Weg, gehen müssen wir ihn gemeinsam.“

Friederike Ewald

Die Istanbul-Konvention ist ein symbolischer und wichtiger Schritt, doch noch wichtiger ist das Handeln. Frauenhäuser brauchen Geld und Schutz. Mädchen* brauchen Aufklärung über ihre Grenzen, die nicht zu früh anfangen kann. Männer brauchen Aufklärung über ihren Platz in der Gesellschaft. Wir müssen die Gefahr, die Frauen* bedroht, gemeinsam anerkennen und bekämpfen. 

„Gewalt [an Frauen*] ist keine Privatsache, Gewalt und Femizide sind keine Einzelfälle, sie sind eine Menschenrechtsverletzung und Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse.“

Friederike Ewald

Das Bild zeigt eine Statistik zur häuslichen Gewalt in Deutschland im Jahr 2024.
Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024


Möchten Sie die Feministische Werkstatt in Ihre Stadt holen?

Interessierte Initiativen, Vereine und Einzelpersonen aus ganz Niedersachsen sind herzlich eingeladen, die "Feministische Werkstatt" bei uns kostenlos zu buchen. Bitte senden Sie die Anfrage mit Informationen zu der Zielgruppe und (wenn vorhanden) dem Veranstaltungsort per Mail an info@slu-boell.de

Die Feministische Werkstatt ist ein reisendes Format des Stiftungsverbunds der Heinrich-Böll-Stiftungen und des Gunda-Werner-Instituts. Zu verschiedenen feministischen Themen diskutieren und debattieren Interessierte. Diese feministische Werkstatt war eine Kooperation der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt mit dem Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V., der Landeskoordinierungsstelle zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, mit DaMigra e.V., mit Wildwasser Magdeburg e.V. und mit der Koordinierungsstelle Genderforschung & Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC).

Fußnoten